Zusammen sind wir stark – Personalmanagement leicht gemacht.
Wie im unserem Blogbeitrag berichtet, hat Jan Anfang des Jahres auf einem Event des TRAFO Hubs einen Vortrag rund um das Thema Personal gehalten. Die wichtigsten Facts halten wir an dieser Stelle noch einmal zum Nachlesen für euch fest.
Bevor ihr Personal anstellt solltet ihr euch Gedanken machen über die Dauer der Beschäftigung und der Arbeitszeit, über das monatliche Brutto-Arbeitsentgelt und die Versicherungsverhältnisse und natürlich über den künftigen Status eures baldigen Teammitgliedes.
Anstellungsmöglichkeiten
Inhalte des Arbeitsvertrages
- Beginn und Dauer der Beschäftigung (ggf. Befristung)
- Probezeit (bis zu 6 Monate | Kündigungsfrist 2 Wochen)
- Art der Tätigkeit
- Ort der Tätigkeit
- Arbeitszeit und Überstundenregelung
- Vergütung und Sonderzahlung
- Mitteilungs- und Nachweispflicht bei Arbeitsverhinderung (bspw. Krankheit)
- Urlaubsanspruch
Befristung
Grundsätzlich gibt es drei zulässige Gründe für eine Befristung des Arbeitsvertrages:
- Ohne Sachgrund
- Mit Sachgrund
- Zweckgebunden
Mit Sachgrund befristet: Arbeitgeber: innen können nach Ablauf der Befristung in der Regel dazu berechtigt sein, einen neuen befristeten Arbeitsvertrag mit Sachgrund abzuschließen. In solchen Fällen spricht man von Kettenbefristung.
Kündigungsfristen
Falls nicht anders im Arbeitsvertrag vereinbart, gilt für Arbeitnehmer:innen eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15ten oder zum Ende eines Kalendermonats.
Für Arbeitgeber:innen hingegen gilt:
Beschäftigungsdauer | Kündigungsfrist |
---|---|
0 bis 6 Monate (Probezeit) | 2 Wochen zu jedem beliebigen Tag |
7 Monate bis 2 Jahre | 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats |
2 Jahre | 1 Monat zum Ende des Kalendermonats |
5 Jahre | 2 Monate zum Ende des Kalendermonats |
8 Jahre | 3 Monate zum Ende des Kalendermonats |
10 Jahre | 4 Monate zum Ende des Kalendermonats |
Arbeitszeiten
- Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer:innen darf acht Stunden nicht überschreiten.
- Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
- Die Arbeitnehmer:innen müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.
- Arbeitnehmer:innen dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden.
Zeiterfassung
- Arbeitgeber:innen sind verpflichtet eine Zeiterfassung zu führen; kann auf Arbeitnehmer:innen übertragen werden
- Kontrolle, ob Vorschriften der Arbeitszeit eingehalten werden
- Es reicht ein einfacher Stundenzettel (auch digital möglich)
Urlaubsanspruch
- Arbeitnehmer:innen haben in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.
- Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage (bei einer 5 Tage Woche; bei unterjähriger Beschäftigung 1/12 pro Beschäftigungsmonat).
- Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.
Häufige Fehler bei der Einstellung
- Fehlende Immatrikulationsbescheinigung
- Fehlende Unterschriften auf den Arbeitsverträgen
- Mindestlohn nicht eingehalten:
01/2022 – 9,82€
07/2022 – 10,45€
10/2022 – 12,00€
- Fehlende Angaben im Personalfragebogen (z.B. Sozialversicherungsnummer oder Steuer-ID)
Bei weiteren Fragen rund um die Personalbedarfs- und Personalvertragsplanung stehen wir von HI!TECH als Ansprechpartner und Vermittler gerne zur Verfügung.
Melde dich daher gerne bei hitech@itubs.de.