zuletzt aktualisiert am - 10.08.2021
Einzelunternehmen
Die Unternehmensform wird in erster Linie von Einzelkaufleuten, Freiberuflern, Kleingewerbetreibenden oder Einzelunternehmern gewählt.
Die Gründung von einem Einzelunternehmen ist im Vergleich zu anderen Unternehmensformen kostengünstig, einfach, schnell und formlos. Während sich Freiberufler lediglich an das Finanzamt wenden müssen, füllen Gewerbetreibende zusätzlich einen Gewerbeschein aus. Der Gang zum Notar und das Aufsetzen eines komplexen Gesellschaftsvertrags sind bei dieser Rechtsform nicht nötig.
Im Hinblick auf die Haftung kann gesagt werden, dass Einzelunternehmer mit ihrem gesamten Vermögen – also auch dem privaten – haften.
Das Einzelunternehmen im Überblick:
- Anzahl der Gründer: 1
- Stammkapital: nicht benötigt
- Haftung: nicht beschränkt
- Gründungsprozess: einfach, kostengünstig, formlos
- Steuern: Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Einkommenssteuer
Hier findest du weitere Details: Gründung eines Einzelunternehmens (junge-gruender.de)
Personengesellschaften
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Die Unternehmensform wird in erster Linie von Einzelkaufleuten, Freiberuflern, Kleingewerbetreibenden oder Einzelunternehmern gewählt.
Die Gründung von einem Einzelunternehmen ist im Vergleich zu anderen Unternehmensformen kostengünstig, einfach, schnell und formlos. Während sich Freiberufler lediglich an das Finanzamt wenden müssen, füllen Gewerbetreibende zusätzlich einen Gewerbeschein aus. Der Gang zum Notar und das Aufsetzen eines komplexen Gesellschaftsvertrags sind bei dieser Rechtsform nicht nötig.
Im Hinblick auf die Haftung kann gesagt werden, dass Einzelunternehmer mit ihrem gesamten Vermögen – also auch dem privaten – haften.
Das Einzelunternehmen im Überblick:
- Anzahl der Gründer: 1
- Stammkapital: nicht benötigt
- Haftung: nicht beschränkt
- Gründungsprozess: einfach, kostengünstig, formlos
- Steuern: Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Einkommenssteuer
Hier findest du weitere Details: Gründung eines Einzelunternehmens (junge-gruender.de)
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Die Unternehmensform wird in erster Linie von Einzelkaufleuten, Freiberuflern, Kleingewerbetreibenden oder Einzelunternehmern gewählt.
Die Gründung von einem Einzelunternehmen ist im Vergleich zu anderen Unternehmensformen kostengünstig, einfach, schnell und formlos. Während sich Freiberufler lediglich an das Finanzamt wenden müssen, füllen Gewerbetreibende zusätzlich einen Gewerbeschein aus. Der Gang zum Notar und das Aufsetzen eines komplexen Gesellschaftsvertrags sind bei dieser Rechtsform nicht nötig.
Im Hinblick auf die Haftung kann gesagt werden, dass Einzelunternehmer mit ihrem gesamten Vermögen – also auch dem privaten – haften.
Das Einzelunternehmen im Überblick:
- Anzahl der Gründer: 1
- Stammkapital: nicht benötigt
- Haftung: nicht beschränkt
- Gründungsprozess: einfach, kostengünstig, formlos
- Steuern: Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Einkommenssteuer
Hier findest du weitere Details: Gründung eines Einzelunternehmens (junge-gruender.de)
Kommanditgesellschaft (KG)
Die Kommanditgesellschaft gehört mittlerweile zu den Exoten unter den Unternehmensformen und wir nur noch von wenigen Gründern in Betracht gezogen. Wir finden: Völlig zu Unrecht, denn diese Rechtsform kann dir ein paar entscheidende Vorteile bescheren.
Die KG ist eine Sonderform der OHG und unterliegt als solche den gleichen Gesetzen und Vorschriften.
Der große Unterschied besteht darin, dass bei einer Kommanditgesellschaft zwei spezielle Gesellschafter auftreten:
1. der Kommanditist
2. der Komplementär
Die Kommanditgesellschaft im Überblick:
- Anzahl der Gründer / Gesellschafter: mindestens 2 (ein Kommandist und ein Komplementär)
- Stammkapital: nicht benötigt
- Haftung: teils beschränkt, teils nicht beschränkt
- Gründungsprozess: einfach, kostengünstig, formlos, Gesellschaftsvertrag mit notarieller Beglaubigung
- Steuern: Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Einkommenssteuer bzw. Körperschaftssteuer
Hier findest du weitere Details: Gründung eines Einzelunternehmens (junge-gruender.de)
Kapitalgesellschaften
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung genießt derzeit in Deutschland so viel Ansehen und Vertrauen wie keine andere Rechtsform.
Doch trotzdem überlegen viele Gründer lange, bevor sie sich für diese Unternehmensform entscheiden. Nicht ohne Grund, denn die Gründung einer GmbH ist:
- aufwändig
- zeitintensiv
- kostenintensiv
Hinzu kommt, dass du als (Mit-)Gründer einer GmbH ein Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro nachweisen musst, bevor du den Geschäftsbetrieb aufnehmen kannst – für viele eine hohe Geldsumme.
Die Belohnung für diese finanzielle Vorleistung ist eine beschränkte Haftung. Das bedeutet: Sollte deine GmbH Insolvenz beantragen müssen, bleibt dein privates Vermögen unangetastet.
Interessant ist, dass die GmbH – trotz der Bezeichnung als Gesellschaft – auch von Einzelpersonen gegründet werden kann. Diese Sonderform wird auch gern als Ich-GmbH oder 1-Personen-GmbH bezeichnet.
Die GmbH im Überblick
- Anzahl der Gründer/Gesellschafter: mindestens 1
- Stammkapital: 25.000 Euro
- Haftung: beschränkt
- Gründungsprozess: aufwändig, zeit- und kostenintensiv, Gesellschaftsvertrag mit notarieller Beglaubigung
- Steuern: Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer
Hier findest du weitere Details: Gründung einer GmbH (junge-gruender.de)
Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt)
Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Sonderform der GmbH und bei jungen Gründern besonders beliebt.
Der Grund hierfür: Sie bringt die Vorzüge einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit sich, verzichtet aber auf das hohe Stammkapital.
Eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft kann schon ab einem Euro Stammkapital gegründet werden.
Der Gründungsprozess an sich ähnelt dem der GmbH: Er ist ebenfalls recht umfangreich und bringt diverse bürokratische Hürden mit sich.
Hast du diese jedoch erst einmal gemeistert, kannst du ein Unternehmen mit Haftungsbeschränkung starten.
Die UG (haftungsbeschränkt) im Überblick
- Anzahl der Gründer/Gesellschafter: mindestens 1
- Stammkapital: mindestens 1 Euro
- Haftung: beschränkt
- Gründungsprozess: aufwändig, zeit- und kostenintensiv, Gesellschaftsvertrag mit notarieller Beglaubigung
- Steuern: Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer
Hier findest du weitere Details: Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) (junge-gruender.de)
Aktiengesellschaft (AG)
Die Gründung einer Aktiengesellschaft ist sehr formell und setzt die Organe Aufsichtsrat und Vorstand voraus. Aus diesem Grund und ein paar weiteren entscheiden sich nur wenige Gründer für diese Unternehmensform.
Eine Besonderheit der AG ist die Verteilung der Geschäftsanteile in Form von Aktien an Aktionäre. Wenn nur eine Person die AG gründet, erhält sie 100 Prozent der Aktienanteile.
Zur Gründung einer Aktiengesellschaft benötigst du neben 50.000 Euro Grundkapital auch einen notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag.
Die Haftung ist wie bei allen Kapitalgesellschaften auf das unternehmerische Vermögen beschränkt. Dein Privatbesitz bleibt demnach unangetastet.
Die Aktiengesellschaft im Überblick
- Anzahl der Gründer/Gesellschafter: mindestens 1
- Grundkapital: 50.000 Euro
- Haftung: beschränkt
- Gründungsprozess: formal, Gesellschaftsvertrag mit notarieller Beglaubigung
- Steuern: Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer
Hier findest du weitere Details: Gründung einer Aktiengesellschaft (junge-gruender.de)